Arbeitsplatzevaluierung, Evaluierung
(Grundsatzbestimmung: § 4 ASchG)
Unter dem Begriff „Arbeitsplatzevaluierung“ oder „Evaluierung“ versteht man im Arbeitnehmerschutz einen systematischen Prozess, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit systematisch ermittelt und beurteilt werden, in Folge werden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festgelegt und umgesetzt. Hierbei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung anzuwenden. Der Prozess der Evaluierung ist in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu dokumentieren.