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Dokument-ID: 1194681
22.1.3 Schriftliche Betriebsanweisungen
Kann bei Arbeiten in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen, Arbeiten in Behältern (Beispiele: Schächte, Gruben, Kanäle oder Rohrleitungen) oder Arbeiten an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern zumindest eine der folgenden Gefahren nicht ausgeschlossen werden, müssen schriftliche Betriebsanweisungen erstellt werden.