© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1139606

Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.10 Tank- und Füllstellen

  • Kraftstoffe für Kfz und Gasöle beim Heizen dürfen nur in unterirdischen Lagerbehältern gelagert werden
  • Behälter mit Kleinzapfanlage sind erlaubt
  • Oberirdische Lagerung im Freien bis 50.000 Liter oder im Raum bis 5.000 Liter
  • Ottokraftstoff oberirdisch nur in explosionsdruckstoßfesten, direkt angeschlossen Lagerbehältern mit maximal 1.000 Litern
  • Gemeinsame Lagerung mit Erdgas und Flüssiggas ist erlaubt
  • Rauchen, Feuer, offenes Licht verboten:
    • Innerhalb der Wirkbereiche von Abgabestellen und Befüllung
    • 2 Meter um Domdeckel/Füllschächte
  • Verbot der Direktbetankung aus den Tankfahrzeugen

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Evaluierung in unserem Shop! Zum Shop