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Dokument-ID: 848619
6.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
ASchG und GKV Abschnitt 4a
Der 4. Abschnitt des österreichischen ASchG beschäftigt sich mit der Prävention der schädlichen Wirkungen von allen Arbeitsstoffen generell, also neben chemischen Stoffen und Gemischen auch zB mit biologischen, radioaktiven oder fibrogen wirksamen Stoffen.