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Dokument-ID: 1013614
2.7 Information und Unterweisung nach der KennV
Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und über die damit in Zusammenhang stehenden zu ergreifenden Maßnahmen iSd § 12 ASchG (Information) informieren.