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Dokument-ID: 399101
9.1.1 Rechtliche Grundlagen
Elektrotechnikgesetz
Das Elektrotechnikgesetz verlangt, dass elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit von Personen gewährleistet ist. Diese grundsätzliche Forderung wird durch Verordnungen präzisiert.