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Dokument-ID: 1117835
1.6.4 Überprüfung und Anpassung der Evaluierung
Die Arbeitsplatzevaluierung ist gem § 4 ASchG bei sich ändernden Gegebenheiten sowie nach bestimmten Ereignissen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Diese Überprüfung und Anpassung ist arbeitsplatzbezogen oder tätigkeitsbezogen durchzuführen und in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten schriftlich festzuhalten.