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Dokument-ID: 398938
17.2 Schutzmaßnahmen, Verpflichtungen des Arbeitgebers
Für die Evaluierung sind die zu prüfenden Bedingungen in der Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung festgelegt:
Grundsätzlich sind Arbeitgeber gem § 47 der Druckluft- und TaucherarbeitenVO verpflichtet, dafür zu sorgen, dass