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Dokument-ID: 399261
10.1.6 Gefahren durch Begleitstrahlung
Unter „Begleitstrahlung“ versteht man jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 180 nm und 1 mm, ausgenommen die Laserstrahlung, die von Lasereinrichtungen aufgrund von physikalischen Effekten, die mit der Erzeugung der Laserstrahlung oder dem Betrieb der Lasereinrichtung verbunden sind, ausgesandt wird (zB UV-Strahlung, IR-Strahlung).