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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Geltungsbereich VbF 2023 – rechtliche Abgrenzung

Gem § 1 ist die VbF eine:

  • Gewerberechtliche Vorschrift für zukünftig genehmigungspflichtige Betriebsanlagen und für bereits genehmigte mit Übergangsbestimmungen im 9. Abschnitt, § 49
  • Auch in genehmigungsfreien Betriebsanlagen geltende Vorschrift
  • Eisenbahnrechtliche Vorschrift
    • Die Vorschriften für das Lagern und die Füll- und Betankungsvorgänge auf Eisenbahnanlagen sind in den Bestimmungen der §§ 1, 3, 4 geregelt, zu beachten sind die §§ 39 und 46, die für Unternehmen mit Anschlussbahnen von Interesse sein werden!
  • Rohrleitungsrechtliche Vorschrift
    • Eine brennbare Flüssigkeit in einer Rohrleitung gilt als Lagerung
  • Arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschrift für:
    • Arbeitsstätten
    • Auswärtige Arbeitsstellen
    • Baustellen gemäß ASchG unterliegend
  • Apotheken gemäß Apothekengesetz
  • Luftfahrtrechtliche Vorschrift für die Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten auf bzw in Bodeneinrichtungen und nach Maßgabe des 9. Abschnitts auf bzw in bereits bewilligten Bodeneinrichtungen

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