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Dokument-ID: 984104
5.2.1 Grundlage Unterweisung im ASchG
Nach dem § 14 des ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung der Arbeitnehmer muss während der Arbeitszeit erfolgen, weiters muss die Unterweisung nachweislich erfolgen. Ist der Arbeitgeber selbst nicht in der Lage bzw hat der nicht das Wissen, für eine entsprechende Unterweisung zu sorgen, sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.