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Dokument-ID: 1000901
4.5 Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Auf Grundlage der Risikobeurteilung müssen in Folge Maßnahmen auf Grundlage des § 7 ASchG und aufgrund des STOP-Prinzips gesetzt werden, wobei STOP im Falle von Lärm für Folgendes steht: