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Dokument-ID: 285313
3.5 Verbandsverantwortlichkeit
Im Jahr 2006 wurde eine Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten eingeführt. Verbände sind zB Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Seither kann neben den verantwortlichen natürlichen Personen auch die Gesellschaft vom Strafgericht in einem Strafverfahren verurteilt werden.