Dokumentationsverordnung
(§ 5 ASchG, DOK-VO)
Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO, BGBl Nr 478/1996 in der Fassung der Verordnung BGBl II Nr 53/1997) regelt den Inhalt der Dokumentation zur Evaluierung. Es wird zwischen einem Mindestinhalt und optionalen Inhalten (soweit zutreffend) unterschieden. Die DOK-VO schreibt keine Form der Dokumente vor, diese können somit frei gestaltet werden. Eine häufig angewandte Praxisvariante sind die Dokumentvorlagen (Grundevaluierungen) der Internetseite eval.at.