22.3.2 Glossar wesentlicher Begriffe
Arbeitsfreigabe
Arbeiten in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen und in Behältern dürfen erst nach einer Arbeitsfreigabe erfolgen. Grundlage für die Arbeitsfreigabe ist die Betriebsanweisung. Sie darf erst erfolgen, wenn eine besondere Unterweisung der betroffenen Arbeitnehmer über die Inhalte der Betriebsanweisung erfolgt ist. Die Arbeitsfreigabe erfolgt durch die geeignete fachkundige Person.
Befahrerlaubnisschein
Der Begriff „Befahrerlaubnisschein“ wurde im Dezember 2024 mit der Novelle zur AM-VO abgeschafft und durch den Begriff der „Betriebsanweisung“ ersetzt. In der betrieblichen Praxis werden sicherlich noch längere Zeit Befahrerlaubnisscheine vor jeder Arbeit an oder in Behältern ausgestellt werden.