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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Grundlegende Bestimmungen der KennV

Unter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung iSd KennV versteht man jedes Zeichen bzw Signal. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:

  • Schilder (Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder) (§ 3, Anhang 1 der KennV)
  • Sicherheitsfarben (§ 3 Abs 3, § 5, Anhang 2 der KennV)
  • Leucht- oder Schallzeichen (§§ 4 und 5 der KennV)
  • Sprech- oder Handzeichen (§ 6, Anhang 3 der KennV)

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