Neu
Dokument-ID: 1086352
9.7 Ergebnis der Evaluierung: Das Explosionsschutzdokument
Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren (siehe §§ 4 und 9 der VEXAT) sind iSd § 5 VEXAT im so genannten Explosionsschutzdokument festgehalten und auf dem letzten Stand zu halten. Das Explosionsschutzdokument ist als Teil der allgemeinen Dokumentation zur Evaluierung im Sinne der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) zu verstehen.