Neu
Dokument-ID: 1139567
8.6.1 Technische (Mindest-)Ausführung von oberirdischen Lagerbehältern
- Standsicher auf Fundamenten und tragfähigem Untergrund
- An mindestens zwei Seiten des Lagerbehälters auf einer Breite von jeweils mindestens 50 cm begehbar
- Bei einwandiger Ausführung seitlich allseits begehbar
- Kennzeichnung muss Rückschluss auf Inhalt ermöglichen, ggf Warnung vor Überdruck
- Füllanschluss außerhalb des Raumes, wenn Lagerbehälter in einem Raum
- Ungehinderte Brandbekämpfung, gegebenenfalls ortsfest installierte Brandschutzeinrichtung