5 Evaluierung von Vibrationsbelastung
Vibrationsbelastungen können in zwei Formen auftreten, in Form von Hand-Arm-Schwingungen (zB beim Arbeiten mit einem Schlaghammer oder einer Rüttelplatte) oder in Form von Ganzkörperschwingungen (zB Fahren mit einem Traktor, einem Baufahrzeug oder einem Gabelstapler). Im Falle von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinen – Sicherheitsverordnung (MSV 2010) fallen, ist der Hersteller verpflichtet, möglichst schwingungsarme Maschinen und Fahrzeuge zu konstruieren.