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Dokument-ID: 302751
8.5 Maßnahmen des Maschinenbetreibers
Wird eine CE-gekennzeichnete Maschine erworben, so bescheinigt der Hersteller mit dieser Kennzeichnung unter anderem, dass die Maschine auf Grundlage einer Risikobeurteilung konstruiert und gebaut wurde. Dies heißt, wie in den vorigen Kapiteln ausführlich beschrieben, dass der Hersteller oder Konstrukteur nach der Definition des Anwendungsbereichs, die sich in der Betriebsanleitung wiederfinden muss, eine