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Dokument-ID: 1253641
23 Evaluierung von Gefahren durch Hitze – Hitzeschutzverordnung
Am 29. Dezember 2025 wurde von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im BGBl 325/2025 Teil II die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) erlassen, eine Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Die Hitze-V regelt den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien. Mit der Hitze-V wurde auch die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) novelliert.