22.5 Organisatorische Maßnahmen
Wie bereits mehrfach betont, ist vor dem Beginn von Arbeiten in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen oder von Arbeiten an oder in Behältern im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung eine gründliche Vorbereitung und Dokumentation der Gefahrenermittlung, Beurteilung und Maßnahmensetzung durchzuführen.
Kann zumindest eine der in § 23a Abs 1 AM-VO angeführten Gefahren nicht ausgeschlossen werden, so sind schriftliche Betriebsanweisungen für die durchzuführenden Tätigkeiten zu erstellen. Beim Einsteigen in Behälter müssen vor allem die folgenden möglicherweise lebensgefährlichen Gefahren im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung betrachtet werden: