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Dokument-ID: 754063
15 Sprengarbeiten
Die Sprengarbeitenverordnung (SprengV), BGBl II Nr 358/2004 regelt das sichere Durchführen von Sprengarbeiten durch Arbeitnehmer/Innen. Sie richtet sich nicht an Erzeugungsbetriebe, und auch Tätigkeiten mit Sprengmitteln zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken sind ausgenommen.