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Dokument-ID: 1241105
Niederlassungsverordnung 2025 (NLV 2025)
§ 1. Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
Im Jahr 2025 dürfen höchstens 5 616 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.