Neu
Dokument-ID: 810580
Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG)
§ 24b. Visa an der Außengrenze
Visa D können einem Fremden an der Außengrenze auf Antrag erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 lit. b, c und Abs. 2 Visakodex erfüllt sind und kein Visumsversagungsgrund gegeben ist.
(BGBl. I Nr. 70/2015)