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Dokument-ID: 427203
Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG)
§ 32. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates
Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. § 27 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.