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Dokument-ID: 800562
Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG)
§ 6.
Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. Mai 2004 geltenden Fassung anzuwenden. Wiener Landesgesetze sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.