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Dokument-ID: 428423
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
§ 62. Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber ausgestellt werden, wenn
- sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
- eine Tätigkeit, die gemäß § 1 Abs. 2 lit. e oder j AuslBG oder § 1 Z 3, 5, 10 oder 15 AuslBVO vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen ist, ausüben und (BGBl. I Nr. 145/2017)
- die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice bei begründeten Zweifeln auf Anfrage der Behörde das Vorliegen einer Tätigkeit gemäß Z 2 festgestellt hat. (BGBl. I Nr. 68/2013)