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Dokument-ID: 800134
Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 (AsylG-DV 2005)
§ 9. Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage F in Form einer Vignette auszustellen.