Neu
Dokument-ID: 1025652

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG DV)
Anlage L

(Anm. d. Red.: Anhang L tritt gem. BGBl. II Nr. 81/2019 ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gem. Art. 50 Abs. 2 EUV erfolgt.)