© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1116091

Vorschrift

Menschenhandelsrichtlinie

Inhaltsverzeichnis

Artikel 19
Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen

idF ABl. L 101/2011 | Datum des Inkrafttretens 15.04.2011

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um nationale Berichterstatter einzusetzen oder gleichwertige Mechanismen einzuführen. Diese Mechanismen haben unter anderem die Aufgabe, die Entwicklungen beim Menschenhandel zu bewerten, die Ergebnisse der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu messen, wozu auch die Sammlung statistischer Daten in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf diesem Gebiet tätig sind, gehört, und Bericht zu erstatten.