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Dokument-ID: 1191294
Artikel 8
Erhöhung Kostenhöchstsätze Erstversorgungspauschale
Artikel 8
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Das Bundeskanzleramt hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.