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Dokument-ID: 842098
2.4.1 Allgemeiner Überblick
Die Möglichkeit für Asylwerber/innen, privat wohnen zu können, wurde erstmals seit 2015 aufgrund einer Welle an privaten Hilfsangeboten flächendeckend in allen Bundesländern relevant (Ausnahme: Wien: Hier wohnen bereits seit mehreren Jahren ca die Hälfte aller grundversorgten Asylwerber/innen in privaten Unterkünften) und die grundsätzlichen Voraussetzungen wurden gelockert (Mindestaufenthalt in organisierten Unterkünften, Sprachkenntnisnachweis, Status etc).