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Neu Dokument-ID: 833238

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und deren Angehörigen ist im 4. Hauptstück des NAG (§§ 51ff NAG) geregelt.

Vertragsstaaten des EWR sind die 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie die Nicht-EU-Mitgliedstaaten: Island, Liechtenstein und Norwegen.

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