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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Verfahren

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des AVG und – in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten der Länder – die Bestimmungen des VwGVG. Nachstehend werden die spezifischen – teils abweichenden – Verwaltungsverfahrensbestimmungen des NAG dargestellt.

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