Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991)
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1. Abschnitt § 1. - § 3.
Allgemeine Bestimmungen -
2. Abschnitt § 5 - § 14.
Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung- § 5 Gegenstand der Förderung
- § 6. Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung
- § 7 Eigenmittel
- § 8. Arten der Förderung
- § 9. Förderungskredite
- § 10. Zuschüsse
- § 11. Beihilfen
- § 12. Übernahme von Bürgschaften
- § 13. Förderung bei Zusammentreffen verschiedener Vorhaben
- § 14. Leistungen der Gemeinden
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3. Abschnitt § 15. - § 16.
Förderung sonstiger Vorhaben -
4. Abschnitt § 17. - § 35.
Gemeinsame Bestimmungen- § 17. Förderungswerber
- § 17a. Gleichstellung
- § 18. Begünstigte Personen
- § 19. Förderungsansuchen
- § 20. Zusicherung
- § 21. Ausführung des zu fördernden Vorhabens
- § 22. Sicherstellung des Förderungskredits
- § 23. Kündigung und Fälligstellung des Förderungskredits
- § 24. Einstellung und Rückforderung von Zuschüssen
- § 25. Eigentumsbeschränkungen
- § 26. Endabrechnung
- § 27. Mietzinsbildung bei Förderung der Errichtung und des Erwerbes von Wohnungen oder Geschäftsräumen
- § 28. Mietzinsbildung bei Förderung von Vorhaben der Wohnhaussanierung
- § 29. Zumutbarkeit geförderter Arbeiten
- § 30. Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 31. Stundungen und Rückzahlungserleichterungen
- § 32. Neufestlegung der Rückzahlungsbedingungen
- § 33. Begünstigte Rückzahlung von Förderungskrediten
- § 34. Abgaben, Kosten, Gebühren
- § 35. Erlassung näherer Richtlinien
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5. Abschnitt § 36. - § 42.
Wohnbauförderungsbeirat, Kuratorium, Fachausschuß- § 36. Einrichtung und Aufgaben des Wohnbauförderungsbeirates
- § 37. Zusammensetzung und Bestellung des Wohnbauförderungsbeirates
- § 38. Geschäftsführung des Wohnbauförderungsbeirates
- § 39. Einrichtung und Aufgaben des Kuratoriums
- § 40. Zusammensetzung und Bestellung des Kuratoriums
- § 41. Geschäftsführung des Kuratoriums
- § 42. Fachausschuß
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6. Abschnitt § 43. - § 45.
Schluß- und Übergangsbestimmungen