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Dokument-ID: 399338
10.5.1 Arbeitnehmerschutzvorschriften
Laser und Laserzubehör sind „Arbeitsmittel“ im Sinn des ASchG, sodass auch die für Laser und Laseranwendung zutreffenden Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl 450/1994 idgF, insb die Bestimmungen betreffend die Benutzung, Instandhaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln sowie betreffend die Information und Unterweisung der Arbeitnehmer zu beachten sind.