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Dokument-ID: 1150943
Restrisiko (akzeptierbares)
Es ist davon auszugehen, dass es „Risiko Null“ nicht gibt. Unter einem akzeptierbarem Restrisiko versteht man das im Zuge der Risikobeurteilung ermittelte Risiko, das in Kauf genommen werden kann bzw muss, da weitere Maßnahmen nicht vertretbar oder nicht möglich sind. Dies ist jedoch nur bei der Vorgabe von Schutzzielen, nicht im Falle von gesetzlichen Detailregelungen ein Thema.