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Neu Dokument-ID: 1150958

Christian Schenk | Glossar

Vibration – Spezielle Evaluierung

(§ 7 VOLV)

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren müssen, auf Grundlage der allgemeinen Arbeitsplatzevaluierung, auch die Gefahren, denen die Arbeitnehmer durch Vibrationsbelastung (Hand-Arm- oder Ganzkörpervibration) ausgesetzt sind, ermittelt und beurteilt werden. Dabei muss insbesondere Folgendes berücksichtigt werden:

- Art, Ausmaß, Dauer und Frequenzspektrum der Exposition, einschließlich der Exposition gegenüber intermittierenden und wiederholten Vibrationen

- Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte

- Ergebnisse von Bewertungen und Messungen sowie einschlägige Informationen auf Grundlage der Gesundheitsüberwachung

- die Angaben von Herstellern, Inverkehrbringern oder der Betriebsanleitung, insbesondere Angaben zur korrekten Verwendung, zur Wartung und Kennzeichnung der Arbeitsmittel

- veröffentlichte Informationen wie wissenschaftliche Erkenntnisse oder Vergleichsdaten