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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Risikobeurteilung

Nicht nur im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), sondern auch in der Herstellervorschrift für Maschinen, der MSV 2010, wird die Durchführung einer Evaluierung bzw Risikobeurteilung verlangt. Nach der harmonisierten Norm, die nach der MSV 2010 die Durchführung der Risikobeurteilung beschreibt (der ÖNORM EN ISO 12100, vormals der ÖNORM EN 14121-1), ist die Risikobeurteilung ein Prozess, der eine Risikoanalyse und eine Risikobewertung umfasst. Die Risikoanalyse umfasst die noch näher zu beschreibenden Einzelschritte „Festlegung der Grenzen der Maschine“, „Gefährdungsidentifizierung“ und „Risikoeinschätzung“. Auf Grundlage der Risikobewertung muss entschieden werden, ob (weitere) Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind und in Folge umgesetzt werden müssen.

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