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Dokument-ID: 299108
15.2 Sprengmittel
Unter Sprengmitteln (Überbegriff für Sprengstoffe und Zündmittel) werden alle Erzeugnisse verstanden, die bei willkürlich auslösbaren chemischen Zustandsänderungen derart Energie frei werden lassen, dass feste Körper gesprengt werden können.