© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1007129

Vorschrift

Abfallverbände

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Abfallverbände und ihre Aufgaben

idF LGBl. Nr. 55/1992 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1992

(1) Folgende Abfallverbände mit den nachstehend genannten Gemeinden werden eingerichtet:

  1. Abfallverband Großraum Salzburg:
    die Stadt Salzburg sowie die Gemeinden der politischen Bezirke Hallein und Salzburg-Umgebung und
  2. Abfallverband Pinzgau:
    die Gemeinden des politischen Bezirkes Zell am See.

(2) Den Abfallverbänden ist die gemeinsame und geordnete Besorgung aller jener Aufgaben übertragen, die mit der Behandlung der Hausabfälle, der sperrigen Hausabfälle und der biogenen Abfälle verbunden sind.