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Neu Dokument-ID: 594438

Vorschrift

Abfallabfuhrverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Anwendungsbereich, Grundsätze

idF LGBl. Nr. 28/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2006

(1) Diese Verordnung enthält Regelungen über die Bereitstellung, Sammlung und Abfuhr von Abfällen, die der Systemabfuhr unterliegen, soweit dies im überörtlichen Interesse zur Erreichung der in § 1 V-AWG festgelegten Ziele und Grundsätze erforderlich ist.

(2) Die Bereitstellung, Sammlung und Abfuhr von Abfällen, die der Systemabfuhr unterliegen, hat so zu erfolgen, dass die in § 1 Abs. 4 V-AWG genannten Gefährdungen, Belästigungen und Beeinträchtigungen möglichst gering gehalten werden.