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Dokument-ID: 119913
Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG)
§ 1. Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches
- den dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen,
- den Schutz des Lebens von Tieren und Pflanzen und
- den Schutz von Sachen in ihren für den Menschen wertvollen Eigenschaften
soweit wie möglich sicherstellt.