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Dokument-ID: 1054858
Oö. Biomasseförderungsgesetz
§ 1. Ziel
Ziel dieses Landesgesetzes ist es, im Interesse der Nachhaltigkeit, des Klima- und Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit den Fortbestand von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem biogenen Anteil sicherzustellen.