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Dokument-ID: 1054884
Oö. Umwelthaftungsgesetz (Oö. UHG)
§ 1. Ziele
Dieses Landesgesetz hat zum Ziel, auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen.