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Dokument-ID: 1146728
1. Abschnitt
Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Ziele
Ziele dieser Verordnung sind
- das Erreichen der Sammelziele in der Höhe von mindestens 80 % beginnend mit dem Jahr 2025 und mindestens 90 % beginnend mit dem Jahr 2027,
- ein qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen,
- der Wiedereinsatz der Kunststoffrecyclate und von recyclierten Metallen in Getränkegebinden und
- die Vermeidung des Litterings von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall.