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Dokument-ID: 060216
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG 1992)
§ 10. Erfassung und Behandlung von nicht gefährlichem Siedlungsabfall außerhalb des Pflichtbereiches
(1) Wenn dies zur Sicherstellung der gebotenen Erfassung und Abfallbehandlung notwendig erscheint, hat die Gemeinde dem Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Vorlage periodischer Nachweise über die Erfassung und Abfallbehandlung vorzuschreiben.
(LGBl. Nr. 8240-6 (131/13))