EAG-Befreiungsverordnung
§ 11. Abgeltung der Leistungen der ORF-Beitrags Service GmbH
(1) Für die Implementierung der für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Ablaufprozesse erhält die ORF-Beitrags Service GmbH als einmalige pauschale Abgeltung netto:
- für die Befreiung gemäß § 2: 151 000 Euro,
- für die Deckelung gemäß § 3: 127 000 Euro sowie
- für die Informationspflichten gemäß § 10 samt Kommunikationsbegleitung 206 000 Euro.
(2) Pro Erledigung werden für jeden bearbeiteten Antrag gemäß § 2 Kosten in Höhe von 6,20 Euro netto und für jeden bearbeiteten Antrag gemäß § 3 Kosten in Höhe von 19,10 Euro netto ersetzt.
(3) Die Rechnungslegung der ORF-Beitrags Service GmbH an die Ökostromabwicklungsstelle über die erbrachten Leistungen erfolgt vierteljährlich.
(BGBl. II Nr. 197/2024)