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Dokument-ID: 594361
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§ 112. Gemeindewasserversorgungsverband Felixdorf-Sollenau
Die von den Gemeinden Felixdorf und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindewasserversorgungsverband Felixdorf-Sollenau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.